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Recycling


Mit dem Begriff Recycling bzw. Rezyklierung wird der Vorgang bezeichnet, bei dem aus Abfall ein Sekundärrohstoff wird. Die rechtliche Vorgabe sind in Deutschland im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz niedergelegt. EU-weit heute politisch gewollt sind grundsätzlich folgende nach Prioritäten gelisteten Ziele:

  1. Abfallvermeidung, hierzu gehört unter anderem auch das Verbot von umweltgefährdenden Stoffen wie z.B. PCB, FCKW etc. Wiederverwendung, das heißt eine erneute Nutzung des Guts wie z.B. Pfandflasche, Second-hand-use etc.
  2. Recycling durch stoffliche Verwertung; definierte Abfallstoffströme oder Teile davon werden für andere Zwecke als Sekundärrohstoff gewonnen. Dazu werden großtechnisch heute überwiegend machanische oder biologisch Verfahren verwendet.
  3. Recycling durch energetische Verwertung; die Stoffe werden verbrannt oder vergast, jedoch mit dem alleinigen Ziel der Energiegewinnung.
  4. Andere Formen der Verwertung.
  5. Deponie.
 

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