| Sie sind hier: Startseite » Information | zurück zur Übersicht |
Inertabfall
Ein Inertabfall ist in der Ökologie und im Entsorgungsrechte ein Abfall, der keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegt. Inertabfälle lösen sich nicht auf, sind nicht brennbar und bauen sich nicht biologisch ab. Sie beeintrachtigen andere Materialien, mit denen sie in Berührung kommen nicht in einer Weise, die zu Umweltverschmutzung führt oder sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken konnte. Ihre Auslaugbarkeit ist gering und der Schadstoffgehalt sowie die Ökotoxizität des Sickerwassers müssen unerheblich sein (nach Richtline 31/1999/EG).
Beispiele für Inertabfälle:
- Schlacken aus der Müllverbrennung (unter bestimmten Bedingungen und nach Überprüfung der Auslaugbarkeit),
- Glas,
- Porzellan,
- sowie verglaste Abfälle.


