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Altholz


Als Altholz bezeichnet man Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt worden ist und als Abfall zur Entsorgung bereit steht. Altholz kann stofflich oder thermisch entsorgt werden. Vereinzelt wird Altholz auch wieder als Baustoff eingesetzt, um Erzeugnisse einen rustikalen Ausdruck zu geben. Laut der deutschen Altholzverordnung handelt es sich bei Altholz um Industrierestholz und Gebrauchtholz. Industrierestholz sind in Betrieben der Holzbe- oder - verarbeitung anfallende Holzreste sowie anfallende Verbundstoffe mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masse-%). Gebrauchtholz sind gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Vebundstoffen mit überwiegendem Holzanteil (mehr als 50 Masse-%). Manchmal werden für Altholz auch Begriffe wie Gebrauchtholz, Recyclingholz oder Abfallholz verwendet. Altholz ist nicht zu verwechseln mit Restholz, als Holz, das bei der Herstellung von Holzprodukten als Abfall bzw. Verschnitt anfällt.


 

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